Zum Inhalt springen

Warum Sie als Steuerberater genau jetzt das Gespräch über den Unternehmenswert beginnen sollten

Viele Steuerberater warten mit einem Bewertungsgutachten, bis ein Mandant konkret signalisiert, verkaufen zu wollen. Verständlich, aber nicht immer im Interesse Ihres Mandanten. Gerade bei Unternehmern, die auf die sechzig zugehen und in etwa fünf Jahren aufhören möchten, macht der frühzeitige Beginn der Bewertung den Unterschied zwischen einer guten und einer exzellenten Altersvorsorge aus.

Fünf Jahre sind keine lange Zeit, aber genug, um zu steuern

Ein Unternehmenswert ändert sich nicht von heute auf morgen. Margen verbessern, einen Kundenstamm diversifizieren oder die Abhängigkeit vom Eigentümer verringern – das braucht Zeit. Fünf Jahre sind genau der Zeitraum, in dem solche Verbesserungen realistisch sind, sofern rechtzeitig damit begonnen wird. Wenn Sie bis zum Jahr des Verkaufs warten, bleibt schlichtweg kein Raum mehr zum Nachjustieren.

Die Nullmessung als Ausgangspunkt

Ein fundiertes Bewertungsgutachten auf Basis der DCF-Methode, bei dem zukünftige Cashflows in einen aktuellen Unternehmenswert übersetzt werden, ist der beste Startpunkt. Eine solche Nullmessung zeigt nicht nur, was das Unternehmen heute wert ist, sondern legt auch offen, welche Faktoren diesen Wert am stärksten beeinflussen. Wo steht die Rentabilität unter Druck? Wie risikoreich ist das Geschäftsmodell? Welchen Einfluss hat die Abhängigkeit vom Unternehmer auf das Risikoprofil und damit auf den Unternehmenswert? Diese Erkenntnisse bieten Ihrem Mandanten einen konkreten Ausgangspunkt.

Von der Messung zum Aktionsplan

Eine Nullmessung wird erst dann richtig wertvoll, wenn man sie in konkrete Maßnahmen übersetzt. Denken Sie an die Verbreiterung des Kundenstamms, die Dokumentation von Wissen, das derzeit noch hauptsächlich beim Unternehmer liegt, oder die Verbesserung wiederkehrender Umsätze. Indem Sie diese Punkte mit den Werttreibern aus Ihrem DCF-Modell verknüpfen, machen Sie für Ihren Mandanten sichtbar, was jede Verbesserung bei einem zukünftigen Verkauf tatsächlich einbringt.

Wiederholen Sie die Messung, zeigen Sie den Fortschritt

Eine Bewertung ist kein einmaliges Dokument, sondern ein Instrument, das Sie periodisch wiederholen können. Durch die jährliche Neubewertung zeigen Sie auf, ob der Unternehmer tatsächlich auf Kurs ist. Das macht das Gespräch konkret und motiviert den Unternehmer, an den Punkten dranzubleiben, auf die es wirklich ankommt.

Eine stärkere Beratungsbeziehung und eine bessere Altersvorsorge

Für den Unternehmer ist das Ergebnis greifbar: ein Unternehmen, das beim Verkauf deutlich mehr einbringen kann, als wenn nie auf den Wert gesteuert wurde. Für Sie als Steuerberater ergibt sich daraus eine Beratungsbeziehung, die über den Jahresabschluss hinausgeht. Sie werden zum Berater, der über die Zukunft des Unternehmers mitdenkt, anstatt nur auf das vergangene Geschäftsjahr zurückzublicken.

Beginnen Sie das Gespräch, nicht erst beim Exit

Warten Sie also nicht, bis ein Mandant den Wunsch zum Verkauf äußert. Signalisieren Sie proaktiv, wenn ein Mandant auf den Ruhestand zugeht, und beginnen Sie rechtzeitig mit einer fundierten Nullmessung. Das ist nicht nur eine gute Beratung, sondern auch eine Chance, Ihre Rolle als Steuerberater spürbar zu festigen.

Neugierig, wie Sie diesen Prozess einfach und fundiert gestalten können? Probieren Sie die Unternehmensbewertungssoftware von ValuePartner einmal aus.

Planen Sie hier eine unverbindliche Demo.

Nach oben